Von Batteriepauschalen bis FM-Anlagen

Autor Marcel Müller

Datum 14.01.2026

Audiologie-Workshop der Austrittsgruppe

Am Mittwoch, 14. Januar 2026, setzte sich die dritte Oberstufe im Rahmen des Audiologie-Workshops mit zentralen Fragen rund um Leistungen der Invalidenversicherung (IV) auseinander.

Thematisiert wurde unter anderem, wie es zu einer Kostengutsprache bei der IV kommt, welche finanziellen Leistungen für Hörgeräte, Cochlear-Implantate (CIs) und Batterien bei der IV geltend gemacht werden können und wie das entsprechende Rechnungs-Formular zum Rückfordern der Batteriepauschale korrekt ausgefüllt wird. Die Batteriepauschale kann übrigens auch bei Akku-Geräten zurückgefordert werden.

Der Workshop wurde von Frau Ingold (PAD) geleitet. Nach einem ersten Input füllten die Schülerinnen und Schüler übungshalber ein Rechnungsformular mit ihren persönlichen Angaben aus. Dazu gehören die Sozialversicherungsnummer, der Wohnsitz sowie die Mitteilungs-/Verfügungsnummer auf der aktuellen Kostengutssprache für die Hörgeräte- oder CI-Prozessoren. Als Vorlage diente die Kopie einer früheren Kostengutsprache.

Im Anschluss erläuterte Frau Ingold die Höhe der Pauschalen für Batterien von CIs und Hörgeräten. Bei beidseitigen CIs beträgt die jährliche Rückerstattung für minderjährige Schülerinnen und Schüler 800.– Fr., bei beidseitigen Hörgeräten hingegen nur 120.– Fr. pro Jahr.

Zum Abschluss stellte Frau Ingold wichtige technische Hilfsmittel vor, darunter die FM-Anlage. Diese kann insbesondere in Sitzungen, überbetrieblichen Kursen oder in weiterführenden Schulen zu einem besseren Hörverständnis beitragen und den schulischen Alltag deutlich erleichtern.

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