Von Batteriepauschalen bis FM-Anlagen

Autor Marcel Müller
Datum 14.01.2026
Audiologie-Workshop der Austrittsgruppe
Am Mittwoch, dem 14. Januar 2026, beschäftigte sich die dritte Oberstufe damit, wie man bei der IV eine Kostengutsprache erhält, wie man das dafür benötigte Formular ausfüllt und wie viel Geld man für Hörgeräte, Cochlear-Implants (CIs) und Batterien insgesamt zurückerstattet bekommt.
Der Workshop wurde von Frau Ingold (PAD) geleitet. Nach dem Input mussten die Schülerinnen und Schüler das Rechnungsformular mit ihren Daten ausfüllen, darunter Sozialversicherungsnummer, Wohnsitz sowie Hörgerät-/CI-Artikelnummer. Falls jemand die Sozialversicherungsnummer nicht wusste, konnte er oder sie sich auf einer Vorlage des tatsächlich bei der IV eingereichten Exemplars bedienen. Nach der Übung erläuterte Frau Ingold über die Höhe der Pauschalen für die Batterien der CIs bzw. Hörgeräte. Beidseitige CIs würden die Rückerstattung der minderjährigen Schülerinnen und Schüler (SuS) pro Jahr von 800.– betragen, beidseitige Hörgeräte hingegen die jährliche Rückerstattung von 120.–. Am Schluss stellte Frau Ingold die wichtigsten Hilfsmittel vor, z. B. eine FM-Anlage, die insbesondere in Sitzungen, überbetrieblichen Kursen und weiterführenden Schulen eine grosse Nutzung für ein besseres Hörverständnis ermöglichen kann.





