Sehen – Fördern & Beraten

Förderung (Vor-)Schulkinder

Die Heilpädagogische Früherziehung für sehbeeinträchtigte Babys und junge Kinder findet mehrheitlich zu Hause statt. Wir beziehen die Eltern mit ein und beraten sie und deren Umfeld in allen Fragen rund um die Sehbeeinträchtigung. Beim Eintritt in die Schule kommen Lehrpersonen als weitere Bezugspersonen dazu. Wir beraten auch Lehrpersonen und das schulische Umfeld und unterstützen die Kinder und Jugendlichen individuell.

Angebote für Vorschulkinder

  • Abklärung von Babys und Kindern mit Verdacht auf eine Sehbeeinträchtigung

  • Individuelles Fördern der kognitiven, motorischen, sozialen und emotionalen Fähigkeiten

  • Anregung und Unterstützung einer vielfältigen Interaktion und Kommunikation

  • Einsatz und Handling von Hilfsmitteln

  • Familientreffen

  • Fördergruppe

  • Krabbelgruppe (im Aufbau)

Zielgruppen

  • Babys und Kinder mit Verdacht auf eine Sehbeeinträchtigung

  • Kinder mit einer mittelschweren bis schweren diagnostizierten Sehbeeinträchtigung (Low Vision, Visus ab 0.05)

  • Kinder mit einer diagnostizierten zerebralen visuellen Wahrnehmungsstörung (CVI = Cerebral Visual Impairment)

  • Mehrfachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche mit einer Sehbeeinträchtigung

  • Kinder von Eltern mit einer starken Sehbeeinträchtigung

Anmeldung

Bevor eine visiopädagogische Beratung und Begleitung durch den VPD gestartet wird, braucht es eine Low-Vision-Abklärung, eine ärztlich diagnostizierte Sehbeeinträchtigung oder eine CVI-Verdachtsdiagnose.

Eltern können ihr Kind direkt bei uns anmelden. Fachleute benötigen für die Anmeldung eines Kindes das Einverständnis der Eltern.

Kosten

Der Visiopädagogische Dienst des Landenhofs leistet sein Angebot im Auftrag des Kantons Aargau und ist deshalb kostenlos.

Haben Sie Fragen zur Förderung oder Begleitung von Säuglingen und Vorschulkindern?

Gerne berate ich Sie persönlich.

Leitung Visiopädagogischer Dienst, Heilpädagogische Früherziehung

Angebote für Schulkinder

Wir besuchen die Schüler:innen in der Regel in der Schule vor Ort. Bei Bedarf findet auch eine Beratung zu Hause statt. Bei einem erhöhten Bedarf der Schülerin, des Schülers an Begleitung in der Schule werden Assistenzpersonen vor Ort für die Unterstützung im Unterrichtsalltag angestellt.

  • Individuelle Unterstützung in der Schule

  • Fördern der schulischen und sozialen Integration

  • Einsatz / Handling der technischen Hilfsmittel

  • Beratung der Lehrpersonen

  • Sensibilisierung der Mitschüler:innen

  • Unterstützung im Schulalltag durch Assistenzperson

  • Familientreffen

Zielgruppen

  • Kinder mit einer mittelschweren bis schweren diagnostizierten Sehbeeinträchtigung (Low Vision, Visus ab 0.05)

  • Kinder mit einer zerebralen visuellen Wahrnehmungsstörung (CVI = Cerebral Visual Impairment)

  • Mehrfachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche mit einer Sehbeeinträchtigung

  • Kinder von Eltern mit einer starken Sehbeeinträchtigung

Anmeldung

Bei Schüler:innen ist eine ärztlich diagnostizierte Sehbeeinträchtigung oder eine CVI-Verdachtsdiagnose (Cerebral Visual Impairment = zerebrale visuelle Wahrnehmungsstörung) Voraussetzung für eine Anmeldung bei uns. Liegt noch keine Diagnose vor, kann eine Low Vision-Abklärung durch uns für Klarheit sorgen.

Kosten

Der Visiopädagogische Dienst des Landenhofs leistet sein Angebot im Auftrag des Kantons Aargau und ist deshalb kostenlos.

team_schelker_sibylle

Haben Sie Fragen zur Förderung oder Begleitung von Schulkindern?

Gerne berate ich Sie persönlich.

Leitung Visiopädagogischer Dienst, Beratung & Begleitung

Sehen Plus+

Wir beraten und begleiten auch mehrfachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche mit einer Sehbeeinträchtigung, von der Geburt bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit.