Sehen – Fördern & Beraten
Förderung (Vor-)Schulkinder
Die Heilpädagogische Früherziehung für sehbeeinträchtigte Babys und junge Kinder findet mehrheitlich zu Hause statt. Wir beziehen die Eltern mit ein und beraten sie und deren Umfeld in allen Fragen rund um die Sehbeeinträchtigung. Beim Eintritt in die Schule kommen Lehrpersonen als weitere Bezugspersonen dazu. Wir beraten auch Lehrpersonen und das schulische Umfeld und unterstützen die Kinder und Jugendlichen individuell.
Angebote für Vorschulkinder
Individuelles Fördern der kognitiven, motorischen, sozialen und emotionalen Fähigkeiten
Anregung und Unterstützung einer vielfältigen Interaktion und Kommunikation
Einsatz und Handling von Hilfsmitteln
Familientreffen
Krabbelgruppe (im Aufbau)
Fördergruppe (im Aufbau)
Zielgruppen
Zielgruppen
Kinder mit einer diagnostizierten Sehbeeinträchtigung (Low Vision)
Kinder mit einer diagnostizierten zerebralen visuellen Wahrnehmungsstörung (CVI = Cerebral Visual Impairment)
Mehrfachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche mit einer Sehbeeinträchtigung
Anmeldung
Anmeldung
Eltern können ihr Kind direkt bei uns anmelden. Fachleute benötigen für die Anmeldung eines Kindes das Einverständnis der Eltern.
Kosten
Kosten
Der Visiopädagogische Dienst des Landenhofs leistet sein Angebot im Auftrag des Kantons Aargau und ist deshalb kostenlos.
Angebote für Schulkinder
Wir besuchen die Schüler:innen in der Regel in der Schule vor Ort. Bei Bedarf findet auch eine Beratung zu Hause statt. Bei einem erhöhten Bedarf der Schülerin, des Schülers an Begleitung in der Schule werden Assistenzpersonen vor Ort für die Unterstützung im Unterrichtsalltag angestellt.
Individuelle Unterstützung in der Schule
Fördern der schulischen und sozialen Integration
Einsatz / Handling der technischen Hilfsmittel
Beratung der Lehrpersonen
Sensibilisierung der Mitschüler:innen
Unterstützung im Schulalltag durch Assistenzperson
Familientreffen
Zielgruppen
Zielgruppen
Kinder mit einer Sehbeeinträchtigung (Low Vision)
Kinder mit einer zerebralen visuellen Wahrnehmungsstörung (CVI = Cerebral Visual Impairment)
Mehrfachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche mit einer Sehbeeinträchtigung
Anmeldung
Anmeldung
Bei Schüler:innen ist eine ärztlich diagnostizierte Sehbeeinträchtigung oder eine CVI-Verdachtsdiagnose (Cerebral Visual Impairment = zerebrale visuelle Wahrnehmungsstörung) Voraussetzung für eine Anmeldung bei uns. Liegt noch keine Diagnose vor, kann eine Low Vision-Abklärung durch uns für Klarheit sorgen.
Kosten
Kosten
Der Visiopädagogische Dienst des Landenhofs leistet sein Angebot im Auftrag des Kantons Aargau und ist deshalb kostenlos.
Sehen Plus
Wir beraten und begleiten auch mehrfachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche mit einer Sehbeeinträchtigung, von der Geburt bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit.
Haben Sie Fragen?
Gerne berate ich Sie persönlich.
Leitung Visiopädagogischer Dienst