Sehen

Low Vision-Abklärung

Zeigt ein Kind Auffälligkeiten in der visuellen Entwicklung oder Wahrnehmung, klären wir ab, ob eine Sehbeeinträchtigung oder eine zerebrale visuelle Wahrnehmungsstörung (CVI) vorliegt.

Low-Vision-Abklärung

Durch die pädagogisch-funktionelle Low-Vision-Abklärung werden die Sehentwicklung und das Sehverhalten des Kindes geprüft. Ausserdem werden sein allgemeiner Entwicklungsstand, sein Entwicklungspotenzial und seine besonderen Stärken miteinbezogen. Weiter wird der Bedarf nach Hilfsmitteln, einer optimalen Beleuchtungsgestaltung und das Beiziehen anderer Fachleute geklärt.

Anmeldung

Kinder und Jugendliche können auf Anfrage der Eltern, des Schulpsychologischen Dienstes, von Schulleitungen oder Lehrpersonen für eine Low Vision-Abklärung angemeldet werden.

Kosten

Der Visiopädagogische Dienst des Landenhofs leistet sein Angebot im Auftrag des Kantons Aargau und ist deshalb kostenlos.

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Gerne berate ich Sie persönlich.

Leitung Visiopädagogischer Dienst

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