Hören – Schule
Informationen Schüler:innen mit ASS
Q&A
Warum nimmt der Landenhof im Schuljahr 2026/27 keine neuen Schülerinnen und Schüler mit ASS auf?
Der Landenhof arbeitet derzeit an einem neuen, klar strukturierten Konzept für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung. Damit ein qualitativ hochwertiges Angebot entstehen kann, sind zusätzliche strukturelle und organisatorische Grundlagen notwendig. Bis diese erarbeitet sind, werden vorübergehend keine neuen Aufnahmen vorgenommen.
Werden die aktuell beschulten Schülerinnen und Schüler mit ASS weiterhin unterstützt?
Ja. Die aktuell am Landenhof beschulten Schülerinnen und Schüler mit ASS werden weiterhin durch unsere Fachpersonen, unsere Psychologen sowie den Alternativen Lernort professionell begleitet und unterstützt.
Warum ist ein separates Konzept für ASS notwendig?
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Autismus-Spektrum-Störung erfordert andere pädagogische Strukturen und ein stärker strukturiertes Lernumfeld als bei Hör- oder Sehbeeinträchtigungen. Diese spezifischen Anforderungen werden derzeit in einem eigenen Konzept ausgearbeitet.
Spielt auch die Finanzierung eine Rolle?
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit ASS erfordert deutlich mehr personelle Ressourcen. Die aktuell bestehenden Finanzierungsmodelle decken diesen zusätzlichen Aufwand nicht vollständig ab. Auch deshalb ist eine konzeptionelle und strukturelle Klärung notwendig.
Plant der Landenhof künftig wieder ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit ASS?
Der Landenhof verfügt bereits über Fachwissen und Erfahrung im Bereich ASS und prüft im Rahmen der laufenden Konzeptarbeit, wie ein zukünftiges Angebot aussehen kann. Ziel ist ein langfristig tragfähiges und qualitativ hochwertiges Angebot.
Weitere Information zur Aufnahme von Schüler:innen mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
Der Landenhof hat auf Basis der Gespräche mit der Abteilung SHW des BKS sowie der internen strategischen Analyse eine umfassende Leistungsmatrix für die Schüler:innen am Landenhof erstellt. Diese zeigt deutlich, welche vielfältigen und qualitativ anspruchsvollen Leistungen bereits heute erbracht werden. Ein beträchtlicher Teil dieser Leistungen wird durch die aktuelle Pauschalfinanzierung nicht abgedeckt, ist jedoch für die erfolgreiche Beschulung und Betreuung insbesondere von Schüler:innen im Autismus-Spektrum unerlässlich.
Im Rahmen einer strategischen Weiterentwicklung haben der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung des Landenhofs beschlossen, die personelle Organisation des operativen Bereichs künftig klar zwischen Führungsverantwortung und konzeptioneller Weiterentwicklung der Angebote zu trennen. Für die drei Fachbereiche Hören, Sehen und Autismus-Spektrum-Störung wird jeweils eine Fachverantwortung für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote eingesetzt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei auf:
der Weiterentwicklung der Bilingualität im Bereich Hören,
dem Ausbau des Angebots Sehen+,
sowie der Entwicklung eines hochstrukturierten schulischen Angebots für Schüler:innen mit Autismus-Spektrum-Störung.
Die Entwicklung eines solchen Angebots für Schüler:innen mit AutismusSpektrum-Störung erfordert jedoch zusätzliche strukturelle und konzeptionelle Grundlagen. Aus heutiger Sicht wird die Ausarbeitung eines tragfähigen und qualitativ hochwertigen Angebots noch rund neun Monate in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund hat der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung entschieden, im Schuljahr 2026/27 keine neuen Schüler:innen mit Autismus-Spektrum-Störung aufzunehmen.
Der Entscheid basiert auf folgenden Überlegungen:
1. Fokus auf die Kernkompetenzen des Landenhofs
Der Landenhof konzentriert sich weiterhin konsequent auf seine Kernkompetenzen in der Förderung von Menschen mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen. Der Ausbau der ambulanten Angebote in diesen Bereichen für alle Altersstufen, die Entwicklung der Tagessonderschule Sehen sowie die damit verbundene Transformation der Organisation und der Supportfunktionen stellen derzeit hohe Anforderungen an die Mitarbeitenden.
Unter diesen Rahmenbedingungen kann eine zusätzliche Erweiterung des Angebots für Schüler:innen mit Autismus-Spektrum-Störung aktuell nicht im gewohnten hohen Qualitätsniveau gewährleistet werden.
2. Unterschiedliche pädagogische Anforderungen
Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass eine Durchmischung von Schüler:innen mit Autismus-Spektrum-Störung und Schüler:innen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen in den bestehenden Strukturen pädagogisch nicht optimal ist. Für eine erfolgreiche Förderung von Schüler:innen mit Autismus-SpektrumStörung sind spezifische Rahmenbedingungen notwendig, insbesondere ein hochstrukturiertes schulisches Setting, das derzeit noch konzeptionell ausgearbeitet wird.
3. Deutlich höherer Ressourcenbedarf
Die Förderung und Betreuung von Schüler:innen mit Autismus-Spektrum-Störung erfordert im Vergleich zur Kernklientel des Landenhofs einen mindestens 50 % höheren Personalaufwand pro Schüler:in. Eine bedarfsgerechte Abgeltung dieser Leistungen durch die Abteilung SHW des BKS kann derzeit nicht sichergestellt werden. Der Landenhof ist aktuell nicht mehr in der Lage, diese Leistungen im bisherigen Umfang querzusubventionieren.
Perspektive
Der Landenhof verfügt bereits heute über breit abgestütztes Fachwissen und Erfahrung im Bereich Autismus-Spektrum-Störung. Die aktuell am Landenhof beschulten Schüler:innen mit Autismus-Spektrum-Störung werden weiterhin durch unsere Fachpersonen, interner psychologischer Dienst, sowie dem Alternativen Lernort (ALO) professionell begleitet und unterstützt.
Parallel dazu arbeitet der Landenhof an der Entwicklung eines klar strukturierten und langfristig tragfähigen Angebots für Schüler:innen mit Autismus-SpektrumStörung, das den spezifischen Bedürfnissen dieser Schüler:innen gerecht wird. Wir werden die zuständigen Stellen sowie unsere Partnerinstitutionen zu gegebener Zeit über die weiteren Entwicklungen informieren.