Seit dem Schuljahr 2010/11 gelten in der Volksschule Aargau neue
Regelungen für die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler.
An der Schweizerischen Schule für Schwerhörige Landenhof gilt bei der
Beurteilung der Schüler/innen dieselbe neue Verordnung.
Übertritt in die Primarschule
Der Kindergarten im Landenhof versteht sich als Orientierungsstufe:
Im Hinblick auf den Übertritt in die Primarschule klärt sich hier,
ob ein Kind in der Schwerhörigenschule unterrichtet werden kann oder
ob eine andere Schulung angemessen ist.
Übertritt in die Oberstufe
Im Landenhof wird eine dreigliedrige Oberstufe mit Realschule (auch
mit individuellen Lernzielen – ilz), Sekundarschule und Bezirksschule
geführt.
Im Rahmen der Aufnahmewochen absolvieren alle Fünftklässer des Landenhofs
eine Übertrittsprüfung. Die Empfehlung der Klassenlehrperson und die
Prüfungsergebnisse bestimmen die Einstufung in die Oberstufe.
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