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Die Lehrerinnen
und Lehrer gestalten einen schwerhörigengerechten Unterricht, den
die Kinder als Lebens- und Lernraum erfahren. Der Unterricht wird grundsätzlich
lautsprachlich und im Rahmen des aargauischen Lehrplans geführt.
Gegenüber Eltern und Behörden wird grösstmögliche
Transparenz angestrebt.
Soweit es der Förderung der Schülerinnen und Schüler
gemäss den Erziehungszielen dient, können ergänzende
kommunikative Hilfssysteme (Fingeralphabet, Lautzeichen, einzelne Gebärden)
verwendet werden.
Die durch den Lehrplan gegebenen schulischen Angebote werden ergänzt
durch Instrumentalunterricht, Rollenspiel und Einzelunterricht.
Der Unterricht findet von Montag 10 Uhr bis Freitag 16 Uhr statt. In
der Primarschule ist der Mittwochnachmittag schulfrei. SchülerInnen
aus der Region oder mit guten Verkehrsverbindungen wohnen zu Hause (extern),
die übrigen im Internat (intern).
Zu den schulischen Veranstaltungen gehören Lager, Projektwochen
(auf der Oberstufe jährlich) und der Sporttag.
Der Lehrkörper arbeitet mit den SozialpädagogInnen und Eltern
zusammen und unterstützt diese in ihrer Erziehungsaufgabe. Gelegenheit
für Kontakte zwischen Eltern und Schule bieten zwei jährliche
Besuchstage, die Weihnachts- und die Abschlussfeier sowie regelmässige
individuelle Standortgespräche.
Kinder, die sich mit der Schule und dem Internat des Landenhofs vertraut
machen wollen, haben die Möglichkeit eines halbtägigen Besuches
mit ihren Eltern und einer Schnupperwoche.
Urlaubsgesuche
Der Klassenlehrer ist befugt, im Schulhalbjahr aus wichtigen Gründen
zusätzlich (d.h. zusätzlich zu Absenzen infolge Krankheit
des Schülers, Todesfall eines nahen verwandten und Beanspruchung
eines freien Schulhalbtages pro Quartal gemäss § 38 Abs.1
des Schulgesetzes) einen Urlaub bis zu einem Tag zu gewähren.
Für andere voraussehbare Urlaubstage ist im voraus bei der Geschäftsleitung
des Landenhofs, 5035 Unterentfelden, schriftlich die Bewilligung einzuholen.
Diese wird nur aus wichtigen Gründen erteilt.
Auf Gesuche für Ferienverlängerung oder Ferienverschiebung
kann nicht eingegangen werden.
Reguläre, schulfreie Tage siehe Agenda
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