Die Lehrerinnen und Lehrer gestalten einen schwerhörigengerechten Unterricht, den die Kinder als Lebens- und Lernraum erfahren. Der Unterricht wird grundsätzlich lautsprachlich und im Rahmen des aargauischen Lehrplans geführt. Gegenüber Eltern und Behörden wird grösstmögliche Transparenz angestrebt.

Soweit es der Förderung der Schülerinnen und Schüler gemäss den Erziehungszielen dient, können ergänzende kommunikative Hilfssysteme (Fingeralphabet, Lautzeichen, einzelne Gebärden) verwendet werden.

Die durch den Lehrplan gegebenen schulischen Angebote werden ergänzt durch Instrumentalunterricht, Rollenspiel und Einzelunterricht.
Der Unterricht findet von Montag 10 Uhr bis Freitag 16 Uhr statt. In der Primarschule ist der Mittwochnachmittag schulfrei. SchülerInnen aus der Region oder mit guten Verkehrsverbindungen wohnen zu Hause (extern), die übrigen im Internat (intern).
Zu den schulischen Veranstaltungen gehören Lager, Projektwochen (auf der Oberstufe jährlich) und der Sporttag.

Der Lehrkörper arbeitet mit den SozialpädagogInnen und Eltern zusammen und unterstützt diese in ihrer Erziehungsaufgabe. Gelegenheit für Kontakte zwischen Eltern und Schule bieten zwei jährliche Besuchstage, die Weihnachts- und die Abschlussfeier sowie regelmässige individuelle Standortgespräche.

Kinder, die sich mit der Schule und dem Internat des Landenhofs vertraut machen wollen, haben die Möglichkeit eines halbtägigen Besuches mit ihren Eltern und einer Schnupperwoche.

Urlaubsgesuche

Der Klassenlehrer ist befugt, im Schulhalbjahr aus wichtigen Gründen zusätzlich (d.h. zusätzlich zu Absenzen infolge Krankheit des Schülers, Todesfall eines nahen verwandten und Beanspruchung eines freien Schulhalbtages pro Quartal gemäss § 38 Abs.1 des Schulgesetzes) einen Urlaub bis zu einem Tag zu gewähren.
Für andere voraussehbare Urlaubstage ist im voraus bei der Geschäftsleitung des Landenhofs, 5035 Unterentfelden, schriftlich die Bewilligung einzuholen. Diese wird nur aus wichtigen Gründen erteilt.
Auf Gesuche für Ferienverlängerung oder Ferienverschiebung kann nicht eingegangen werden.

Reguläre, schulfreie Tage siehe
Agenda

 

 
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