 |
|
Die Aufgaben des
Landenhofs liegen in folgenden Bereichen:
- Bildung und Erziehung hörbehinderter Kinder
mit ausreichender lautsprachlicher Kommunikationsfähigkeit, welche
im Rahmen der aargauischen Volksschule einem schwerhörigengerechten
Unterricht folgen können.
- Begleitung hörbehinderter Erwachsener
in der öffentlichen Berufsschule des Kantons Aargau und angrenzenden
Gebieten.
- Betreuung hörbehinderter Kinder im Vorschulbereich
und in Regelschulen im Kanton Aargau und in angrenzenden Gebieten
durch den Audiopädagogischen Dienst des Landenhofs betreut.
- Beratung und Begleitung von Eltern und
Lehrkräften der Regelschule.
- Anpassung von Hörgeräten sowie
Reparatur- und Servicearbeiten an den Hilfsmitteln (inklusive Cochlea-Implantate)
- Führung eines Internates, bestehend
aus einem Wocheninternat und Tageswohngruppen
Aufnahme
Abklärungen über eine allfällige
Aufnahme eines Kindes in den Landenhof geschehen immer in Absprache
mit der Fachstelle, welche die Aufnahme empfiehlt (Frühberatungsstelle,
Beratungsstelle für Hörbehinderte oder Behinderte, Hörbehindertenschule
oder andere Fachstellen).
Interessierten steht die Möglichkeit eines
halbtägigen Besuches mit den Eltern offen. Vor dem endgültigen
Eintrittsentscheid nehmen die SchülerInnen an einer Schnupperwoche
teil. Das anschliessende Auswertungsgespräch, gemeinsam mit den
Eltern, klärt in welche Stufe das Kind aufgenommen werden kann.
Es werden Kinder und Jugendliche aus allen Kantonen der deutschsprachigen
Schweiz aufgenommen. Zuweisende Stellen sind Pädoaudiologische
Beratungsstellen, Ohrenärzte, Schulgemeinden, Schulen für
Hörbehinderte und Eltern.
Die Schule bietet Platz für rund 150 Kinder und Jugendliche. Das
Internat beherbergt rund 70 Kinder in Tageswohngruppen sowie rund 80
Kinder im Wocheninternat.
|
|