Die Aufgaben des Landenhofs liegen in folgenden Bereichen:

  • Bildung und Erziehung hörbehinderter Kinder mit ausreichender lautsprachlicher Kommunikationsfähigkeit, welche im Rahmen der aargauischen Volksschule einem schwerhörigengerechten Unterricht folgen können.
  • Begleitung hörbehinderter Erwachsener in der öffentlichen Berufsschule des Kantons Aargau und angrenzenden Gebieten.
  • Betreuung hörbehinderter Kinder im Vorschulbereich und in Regelschulen im Kanton Aargau und in angrenzenden Gebieten durch den Audiopädagogischen Dienst des Landenhofs betreut.
  • Beratung und Begleitung von Eltern und Lehrkräften der Regelschule.
  • Anpassung von Hörgeräten sowie Reparatur- und Servicearbeiten an den Hilfsmitteln (inklusive Cochlea-Implantate)
  • Führung eines Internates, bestehend aus einem Wocheninternat und Tageswohngruppen

Aufnahme

Abklärungen über eine allfällige Aufnahme eines Kindes in den Landenhof geschehen immer in Absprache mit der Fachstelle, welche die Aufnahme empfiehlt (Frühberatungsstelle, Beratungsstelle für Hörbehinderte oder Behinderte, Hörbehindertenschule oder andere Fachstellen).

Interessierten steht die Möglichkeit eines halbtägigen Besuches mit den Eltern offen. Vor dem endgültigen Eintrittsentscheid nehmen die SchülerInnen an einer Schnupperwoche teil. Das anschliessende Auswertungsgespräch, gemeinsam mit den Eltern, klärt in welche Stufe das Kind aufgenommen werden kann.

Es werden Kinder und Jugendliche aus allen Kantonen der deutschsprachigen Schweiz aufgenommen. Zuweisende Stellen sind Pädoaudiologische Beratungsstellen, Ohrenärzte, Schulgemeinden, Schulen für Hörbehinderte und Eltern.

Die Schule bietet Platz für rund 150 Kinder und Jugendliche. Das Internat beherbergt rund 70 Kinder in Tageswohngruppen sowie rund 80 Kinder im Wocheninternat.

 

 
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